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§ 174c StGB im Kontext individueller (tantrischer) Heilversuche
Vortrag in der Arbeitsgrupe Medizinstrafrecht auf der Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Hamburg. Es geht um die Strafbarkeit von Psychotherapeuten und Ärzten, wenn diese individuelle Heilversuche unternehmen, welche einen sexuellen Missbrauch darstellen können.
174c StGB HP.pdf
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