Kosten und Erfolgsaussichten

Unsere Preise sind kein Geheimnis und wir fördern einen transparenten Umgang mit unseren Leistungen. Wir kennen drei unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. 

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):

Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind dies die Gebühren, welche regelmäßig auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Gewisse notwendige Auslagen (z.B. Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen) werden nicht von den Versicherungen erstattet, diese Auslagen müssen wir Ihnen berechnen. Bei niederigen Streiwerten ist eine Abrechnung nach dem RVG leider nicht kostendeckend möglich. In diesem Fall müssen wir mit Ihnen zusätzöich einen Stundensatz vereinbaren. Diese Gebühren werden leider nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Die genauen Gebühren ergeben sich entweder nach einem sogenannten Gebührenstreitwert (Regelfall) oder es entstehen sogenannte Rahmengebühren, welche für eine Tätigkeit eine festzusetzende Gebühr vorsehen. Wir werden in jedem Fall die anfallenden Kosten mit Ihnen besprechen und Ihnen aufzeigen, wie sich unsere Gebühren zusammensetzen.

Stundensätze:

Gerade im Bereich der Beratung bietet sich die Vereinbarung von Stundensätzen an. Auch hier fördern wir einen transparenten Umgang und orientieren uns an den Sätzen, die z.B. durch Befragungen unserer anwaltlichen Kollegen als Durchschnitt festgehalten werden. Bei Streitwerten, welche unterhalb 5.000,00 Euro liegen, können wir nur tätig werden, wenn wir neben den RVG-Gebühren einen Stundensatz vereinbaren.

 

Fixhonorare:

Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Anmeldung einer deutschen Marke) haben wir Fixhonorare. Sie wissen also genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

 


Erfolgsaussichten:

Es ist unsere berufliche Pflicht zu prüfen, ob wir einen Erfolg unserer Tätigkeit für Sie erkennen können. Wenn wir keinerlei Erfolgsaussichten erkennen können, so weisen wir Sie darauf hin. Leider können wir, wie jeder andere seriöse Berater auch, keinen Erfolg versprechen. Wir sehen es auch als unseriös an, mit Schmerzensgeldbeträgen oder Ähnlichem zu werben, die wir für unsere Mandanten bislang erstritten haben. Wir versprechen Ihnen jedoch, dass ein Erfolg für Sie auch ein Erfolg für uns ist und wir gerne erfolgreich sind.