Notarzt, Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Träger eines Rettungsdienstes

 

Aufgrund seiner zusätzlichen beruflichen Qualifikation im Rettungsdienst ist Rechtanwalt Steenberg bundesweit einer der wenigen Spezialisten im Bereich des Rettungsdienstrechts. Er ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienstrecht und berät Rettungsdienste und Mitarbeiter in allen Belangen dieses äußerst spannenden Berufsumfeldes. Für eine besondere Bekanntheit hat seine Anfechtung der ersten baden-württembergischen Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung geführt, welche sich nach seinem Einschreiten als rechtswidrig herausgestellt hat.

 

 

Wir sehen uns daher als kompetenter Ansprechpartner von allen Beteiligten in der präklinischen Notfallmedizin. Sei es im Falle des Vorwurfs einer falschen Behandlung, einem Verkehrsunfall oder auch der Frage, wie man sich als Zeuge in einem Strafverfahren verhalten soll/muss.



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